Einrichtung eines Studiengangs
Der Prozess der Einrichtung eines Studiengangs (Leitfaden 07 Einrichtung eines Studiengangs und Erstellung einer Prüfungsordnung) gliedert sich an der FAU in zwei verbundene Verfahrensschritte. Der vorbereitende dezentrale und fakultätsspezifische Prozess berücksichtigt die Gremienabläufe und Zuständigkeiten der Fakultät/des Department/der Lehreinheit und bindet den Beratungsprozess durch das zuständige Fachreferat L 1 ein.
Der anschließende universitätseinheitliche zentrale Prozessteil beinhaltet die Erstellung der Prüfungsordnung. Spezifikum an der Naturwissenschaftlichen Fakultät ist die bereits frühzeitige Einbindung der Studierenden im vorbereitenden dezentralen und fachspezifischen Entwicklungsprozess über den zuständigen Studienausschuss. Dies erfolgt durch die Benennung eines studentischen Ansprechpartners. Die spezifischen Verfahrensbeschreibung und zeitlichen Abläufe für die Fakultät sind schriftlich fixiert.